Widerrufsvorbehalt bei Anrechnungsverfügung rechtlich zweifelhaft
Der DStV hält die Praxis der Finanzverwaltung, Anrechnungsverfügungen bei zusammenveranlagten Ehegatten ausnahmslos mit einem Widerufsvorbehalt zu versehen, für rechtlich zweifelhaft. gesamten Artikel lesen zurück mit ESC