Einkünftequalifikation bei anwaltlicher Tätigkeit im Rahmen eines Partnerschaftsvertrags
Schließt ein Rechtsanwalt mit Aussicht auf eine Gesellschafterstellung mit einer Rechtsanwalts-GmbH einen Partnerschaftsvertrag und verpflichtet sich zur Hingabe eines Darlehens, sind die Einnahmen aus dem Partnerschaftsvertrag als Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit zu qualifizieren. Das hingegebene Darlehen kann auf einen niedrigeren Teilwert abgeschrieben werden.