Vereine: Neue Mustersatzung (LfSt)
Das Bayerische Landesamt für Steuern (LfSt) hat eine neue Mustersatzung für Vereine, Stiftungen, Betriebe gewerblicher Art von juristischen Personen des öffentlichen Rechts, geistliche Genossenschaften und Kapitalgesellschaften bereitgestellt. gesamten Artikel lesen zurück mit ESC