Umsatzsteuer: Anspruch natürlicher Personen auf die Erteilung einer Steuernummer für Umsatzsteuerzw
Mit Urteil v. 23.9.2009 (Az. II R 66/07) hat der BFH entschieden, dass einer natürlichen Person, die durch die Anmeldung eines Gewerbes ernsthaft die Absicht bekundet, unternehmerisch i. S. d. § 2 UStG tätig zu werden, außer in Fällen eines offensichtlichen, auf die Umsatzsteuer bezogenen Missbrauchs, auf Antrag eine Steuernummer für Umsatzsteuerzwecke zu erteilen ist.