Vereine: Neue Mustersatzung (LfSt)
Das Bayerische Landesamt für Steuern (LfSt) hat eine neue Mustersatzung für Vereine, Stiftungen, Betriebe gewerblicher Art von juristischen Personen des öffentlichen Rechts, geistliche Genossenschaften und Kapitalgesellschaften bereitgestellt.