Vereine: Neue Mustersatzung (LfSt)

Das Bayerische Landesamt für Steuern (LfSt) hat eine neue Mustersatzung für Vereine, Stiftungen, Betriebe gewerblicher Art von juristischen Personen des öffentlichen Rechts, geistliche Genossenschaften und Kapitalgesellschaften bereitgestellt.
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