Teileinkünfteverfahren: Nichtanwendungserlass zur vollen Berücksichtigung von Aufgabeverlusten nach
Der BFH hatte mit Urteil vom 25.6.2009, BStBl II S. 220, entschieden, dass Erwerbsaufwendungen bei einer Aufgabe von Anteilen nach § 17 EStG dann nicht dem Teilabzugsgebot des § 3c Abs. 2 Satz 1 EStG unterliegen, wenn dem Anleger in der Vergangenheit keinerlei durch die Beteiligung vermittelte Einnahmen erzielt hat. Dieses Urteil sollte nach dem Nichtanwendungserlass vom 15.2.2010, BStBl I 2010 S. 181, nicht über den entschiedenen Einzelfall hinaus angewendet werden. Dieser Erlass wurde nun auf