Kategorie: Steuernachrichten

Erzeugung von Biogas: Durchschnittssatzbesteuerung entfällt

Bisher konnten Land- und Forstwirte ihre Biogasanlagen noch als landwirtschaftlichen Nebenbetrieb beurteilen und deshalb die Durchschnittssatzbesteuerung anwenden. Der Begriff des Nebenbetriebs wird von der Finanzverwaltung zwischenzeitlich allein nach Gemeinschaftsrecht ausgelegt. gesamten Artikel lesen zurück...