Erzeugung von Biogas: Durchschnittssatzbesteuerung entfällt

Bisher konnten Land- und Forstwirte ihre Biogasanlagen noch als landwirtschaftlichen Nebenbetrieb beurteilen und deshalb die Durchschnittssatzbesteuerung anwenden. Der Begriff des Nebenbetriebs wird von der Finanzverwaltung zwischenzeitlich allein nach Gemeinschaftsrecht ausgelegt.
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