Bewertung von Anteilen an Kapitalgesellschaften und von Betriebsvermögen (Gleichlautende Ländererla
Die Finanzverwaltung hat die Grundlagen für die Bewertung von Anteilen an Kapitalgesellschaften ebenso wie für die Bewertung des Betriebsvermögens in einem Erlass zusammengefasst. Dieser Erlass beinhaltet die für die Finanz-ämter verbindlichen Anweisungen zur Anwendung der §§ 11, 95-109 und 109 ff. BewG.