Zulassung als Vertragsarzt im Rahmen der GKV: Vertragsarztzulassung als immaterielles Wirtschaftsgu
Mit dem Urteil vom 9.8.2011 (BStBl 2011 II S. 875) hat der BFH entschieden, dass der Vorteil aus der Zulassung als Vertragsarzt grundsätzlich kein neben dem Praxiswert stehendes Wirtschaftsgut darstellt.