Anwendungserlass zur Abgabenordnung geändert (BMF)
Das BMF hat gemeinsam mit den obersten Finanzbehörden der Länder den AEAO mit sofortiger Wirkung geändert. Insbesondere davon betroffen sind Fragen rund um die Zustellung von Steuerbescheiden an Personengesellschaften und ihren Gesellschaftern.