Umsatzsteuervergünstigungen: Neuauflage der Liste der amtlichen Beschaffungsstellen (BMF)
Die amtlichen Beschaffungsstellen und Organisationen der ausländischen Streitkräfte, die aufgrund des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut zur Erteilung von Aufträgen auf abgabenbegünstigte Leistungen berechtigt sind, sind der Liste (Stand: 1.1.2011) in dem BMF-Schreiben zu entnehmen.