Anrufungsauskunft: Finanzverwaltung folgt dem Richtungswechsel der Rechtsprechung (BMF)
Der BFH hat die Anrufungsauskunft mit Urteil vom 30.4.2009 als Verwaltungsakt qualifiziert und damit ihre direkte Anfechtung ermöglicht. Mit Schreiben vom 18.2.2011 entscheidet sich die Finanzverwaltung nun zur Anwendung dieser Rechtsprechung.