Lohnsteuerliche Behandlung von unentgeltlichen oder verbilligten Mahlzeiten der Arbeitnehmer ab 201
Wegen der geringen Sachbezugswerte ist es steuerlich und auch sozialversicherungsrechtlich vorteilhaft, wenn der Arbeitgeber statt Barlohn Sachbezüge in Gestalt von Mahlzeiten gewährt. Ab 2012 wurden die Sachbezugswerte zum Teil geringfügig angehoben.