BFH-Entscheidungen: Anwendung (LfSt)

Wichtige Entscheidungen veröffentlicht der BFH zeitnah nach ihrer Verkündung auf seinen Internetseiten. Diese Veröffentlichung hat aber nicht zur Folge, dass die Entscheidung sofort über den konkret entschiedenen Einzelfall hinaus (§ 110 FGO) von den Finanzämtern angewendet werden könnte.
gesamten Artikel lesen zurück mit ESC

Das könnte dich auch interessieren …