Organschaft: Vereinbarung der Verlustübernahme (BMF)

Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder nimmt das BMF Stellung zur ständigen BFH-Rechtsprechung, nach der es für die körperschaftsteuerliche Organschaft mit einer GmbH als Organgesellschaft einer ausdrücklichen Vereinbarung zur Verlustübernahme bedarf.
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