BVerfG: OFD Karlsruhe lässt sich umfangreich über finanzgerichtliche Verfahren informieren (OFD)

Die OFD Karlsruhe hat in ihrer Verfügung vom 1.6.2010 geregelt, wann und in welchem Umfang die Finanzämter über beim BVerfG anhängigen Verfahren berichten müssen.
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