E-Bilanz: Um ein Jahr verschoben (BMF)
Ab 2011 sollte für Unternehmen die Pflicht bestehen, für die nach dem 31.12.2010 beginnenden Wirtschaftsjahre die elektronische Bilanz sowie die elektronische GuV zusammen mit den Steuererklärungen an die Finanzämter zu übermitteln. Allerdings hat die Verbandsanhörung im BMF am 11.10.2010 deutlich gemacht, dass die technischen und organisatorischen Voraussetzungen in den Unternehmen noch nicht vollständig vorhanden sind.