BFH Pressemitteilung: Vom Erblasser herrührende Steuerschulden für das Todesjahr als Nachlassverbindlichkeiten
Der BFH hat entschieden, dass die vom Erben in seiner Eigenschaft als Gesamtrechtsnachfolger zu leistende, noch vom Erblasser herrührende Einkommensteuer-Abschlusszahlung für das Todesjahr als Nachlassverbindlichkeit gemäß § 10 Abs. 5 Nr. 1 ErbStG abzugsfähig ist.