BFH Pressemitteilung: Sicherheitsüberprüfung der Bediensteten als Voraussetzung für AEO-Status
Mit Urteil v. 19.6.2012 hat der BFH entschieden, die Erteilung eines sog. AEO-Zertifikats „Zollrechtliche Vereinfachungen/Sicherheit“ dürfe von der Bedingung abhängig gemacht werden, dass der Antragsteller seine in sicherheitsrelevanten Bereichen tätigen Bediensteten einer Sicherheitsüberprüfung anhand der sog. Terrorismuslisten unterzieht.