Verfahrensrecht: Steuererklärungsfristen für das Kalenderjahr 2010 (BMF)

Das BMF hat die Steuererklärungsfristen für das Kalenderjahr 2010 bekannt gegeben. Die Erklärungen zur ESt, KSt, GewSt und USt sind bis zum 31.5.2011 bei den Finanzämtern abzugeben. Bei Anfertigung durch Steuerberater wird die Frist allgemein bis 31.12.2011 verlängert.
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