Vorsteuerabzug aus Billigkeitsgründen (OFD)
Bei Unternehmern, die den Vorsteuerabzug geltend machen wollen, besteht oft die Gefahr, dass ausgestellte Rechungen fehlerhaft oder unvollständig sind. Die OFD Niedersachsen nimmt nun dazu Stellung, in welchen Fällen dennoch ein Vorsteuerabzug aus Billgkeitsgründen möglich ist.