Steuererklärungsfrist: Hessen gibt steuerberatenen Bürgern mehr Zeit (FinMin)
Wer steuerlich beraten wird, muss seine Steuererklärung i. d. R. zum 31.12. des Folgejahrs einreichen. Diese allgemeine Fristverlängerung haben die obersten Finanzbehörden der Länder in den vergangenen Jahren durch gleich lautende Ländererlasse gewährt. Das Land Hessen testet nun eine großzügigere Frist.