Investmentsteuergesetz: Anrechnung und Abzug ausländischer Steuern (BMF)
Bei der Anrechnung und dem Abzug ausländischer Steuern im Rahmen des Investmentsteuergesetzes haben sich in der Praxis Zweifelsfragen ergeben. Nach Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder nimmt das BMF zu den Rz. 77a ff. und 83 des BMF-Schreibens v. 18.8.2009 ergänzend Stellung.