Bewertung: Lebenslängliche Nutzung oder Leistung – Vervielfältiger für Bewertungsstichtage ab 1.1.2
Das BMF hat gem. § 14 Abs. 1 Satz 4 BewG die Vervielfältiger zur Berechnung des Kapitalwerts lebenslänglicher Nutzungen oder Leistungen bekannt gegeben, die nach der am 4.11.2010 veröffentlichten Sterbetafel 2007/2009 des Statistischen Bundesamtes ermittelt wurden und für Bewertungsstichtage ab dem 1.1.2011 anzuwenden sind.