Umtausch von Sorten als sonstige Leistung

Gemäß der Vorgabe des BFH beurteilt die Finanzverwaltung den Umtausch von in- und ausländischen Banknoten und Münzen (Sortengeschäft) als sonstige Leistung. Bei allen vor dem 1.10.2011 ausgeführten Umsätzen kann die Leistung aber noch als Lieferung angesehen werden.
gesamten Artikel lesen zurück mit ESC

Das könnte dich auch interessieren …