Umtausch von Sorten als sonstige Leistung
Gemäß der Vorgabe des BFH beurteilt die Finanzverwaltung den Umtausch von in- und ausländischen Banknoten und Münzen (Sortengeschäft) als sonstige Leistung. Bei allen vor dem 1.10.2011 ausgeführten Umsätzen kann die Leistung aber noch als Lieferung angesehen werden.