Umsatzsteuer: Ambulante Rehabilitationsleistungen von der Umsatzsteuer befreit (BMF)

Ambulante Rehabilitationseinrichtungen, die Leistungen nach § 40 Abs. 1 SGB V erbringen und mit denen Verträge unter Berücksichtigung von § 21 SGB IX bestehen gelten nach § 4 Nr. 14 Buchst. b Satz 2 Doppelbuchst. ee UStG als anerkannte Einrichtungen.
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