Erbschaftsteuer: Änderung der Steuerfestsetzung bei Vorerwerb (FinMin)
Kommt es innerhalb von 10 Jahren erbschaftsteuerlich zu mehreren Erwerben, werden Vor- und Letzterwerbe in eine Steuerberechnung einbezogen. Das FinMin Schleswig-Holstein klärt verfahrensrechtliche Fragen.