Erbschaftsteuer: Änderung der Steuerfestsetzung bei Vorerwerb (FinMin)

Kommt es innerhalb von 10 Jahren erbschaftsteuerlich zu mehreren Erwerben, werden Vor- und Letzterwerbe in eine Steuerberechnung einbezogen. Das FinMin Schleswig-Holstein klärt verfahrensrechtliche Fragen.
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