Erdbeben in Japan: Hilfsleistungen werden steuerlich begünstigt (BMF)

Unternehmen und Privatpersonen können ihre Unterstützungsleistungen an die Opfer der Erdbebenkatastrophe in Japan steuerlich leichter abziehen. Das BMF entschärft vorübergehend seine Verwaltungsanweisungen und erleichtert so den Abzug von Betriebsausgaben und Spenden.
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