Erbschaftsteuer: Zweifelsfragen zur Anwendung des Wahlrechts (FinMin)
Das FinMin Baden-Württemberg äußert sich zur „Ausgestaltung“ der Feststellungsbescheide für solche Fälle, in denen nur ein Teil der Erben das Wahlrecht nach Art. 3 ErbStRG auf rückwirkende Anwendung der geänderten Vorschriften ausgeübt hat.