Erbschaftsteuer: Zweifelsfragen zur Anwendung des Wahlrechts (FinMin)

Das FinMin Baden-Württemberg äußert sich zur „Ausgestaltung“ der Feststellungsbescheide für solche Fälle, in denen nur ein Teil der Erben das Wahlrecht nach Art. 3 ErbStRG auf rückwirkende Anwendung der geänderten Vorschriften ausgeübt hat.
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