Teileinkünfteverfahren: Veräußerungs- und Aufgabeverluste nach § 17 EStG (OFD)
Der BFH hat bekanntlich mehrfach entschieden, dass Erwerbsaufwendungen bei der Aufgabe von Anteilen i.S.d. § 17 EStG nicht dem Halb- bzw. Teilabzugsverbot unterliegen, wenn dem Anteilseigner in der Vergangenheit keinerlei durch die Beteiligung vermittelte Einnahmen erzielt hat. Die OFD Rheinland hat nun nach Aufhebung des zunächst ergangenen Nichtanwendungserlasses zu den Auswirkungen dieser Entscheidungen Stellung genommen.