Berufshaftpflichtversicherung: Übernahme der Beiträge durch den Arbeitgeber führt zu Arbeitslohn (F
Mit seinem Erlass v. 22.7.2010 nimmt das FinMin Berlin Stellung zum BFH-Urteil v. 26.7.2007 (VI R 64/06). In dem Revisionsverfahren ging es um die Frage, ob eine angestellte Rechtsanwältin Arbeitslohn erzielt, wenn ihr Arbeitgeber die Beiträge für eine Berufshaftpflichtversicherung übernimmt.