Berufshaftpflichtversicherung: Übernahme der Beiträge durch den Arbeitgeber führt zu Arbeitslohn (F

Mit seinem Erlass v. 22.7.2010 nimmt das FinMin Berlin Stellung zum BFH-Urteil v. 26.7.2007 (VI R 64/06). In dem Revisionsverfahren ging es um die Frage, ob eine angestellte Rechtsanwältin Arbeitslohn erzielt, wenn ihr Arbeitgeber die Beiträge für eine Berufshaftpflichtversicherung übernimmt.
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