Vorsorgepauschale ab 2010 (BMF)

Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder nimmt das BMF in einem neuen Schreiben zur Vorsorgepauschale ab 2010 (§ 39b Abs. 2 Satz 5 Nr. 3 und Abs. 4 EStG) Stellung.
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