Nahe stehende Personen: Einkunftsabgrenzung bei grenzüberschreitenden Funktionsverlagerungen (BMF)

Mit seinem Schreiben v. 13.10.2010 hat das BMF auf 73 Textseiten zu den Grundsätzen für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung zwischen nahe stehenden Personen in den Fällen von grenzüberschreitenden Funktionsverlagerungen (§ 1 Abs. 3 Satz 9 ff. AStG) Stellung genommen. Detaillierte Berechnungsbeispiele sind dem Schreiben als Anlage mit einem Umfang von 8 Seiten beigefügt.
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