Umsatzsteuer: Kranken- und Verletzten-Beförderung in Kombifahrzeugen (BMF)
Kombifahrzeuge sind Fahrzeuge, in denen noch serienmäßig Sitze vorhanden sind, auf denen Personen steuerpflichtig befördert werden bzw. werden könnten. Um die umsatzsteuerliche Behandlung der Beförderung in solchen Fahrzeugen klarzustellen, wird Abschn. 4.17.2 UStAE neu gefasst.