Umsatzsteuer: Auswirkungen des Eurodental-Urteils (BMF)

Der EuGH hat entschieden, dass die Anfertigung und Reparatur von Zahnersatz, die innerhalb eines Mitgliedstaats von der Mehrwertsteuer befreit sind, ungeachtet der im Bestimmungsmitgliedstaat anwendbaren Mehrwertsteuerregelung nicht zum Vorsteuerabzug berechtigen. Dies gilt auch für innergemeinschaftliche Umsätze.
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