Fotografien des Prüfers bei der Umsatzsteuer-Nachschau
Im digitalen Zeitalter ist natürlich jeder Umsatzsteuer-Prüfer in der Lage, während einer Umsatzsteuer-Nachschau Fotografien anzufertigen. Dies führt womöglich zu einem Eingriff in die Grundrechte des (vermeintlichen) Unternehmers und begünstigt unter Umständen den Verrat von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen.