Fotografien des Prüfers bei der Umsatzsteuer-Nachschau

Im digitalen Zeitalter ist natürlich jeder Umsatzsteuer-Prüfer in der Lage, während einer Umsatzsteuer-Nachschau Fotografien anzufertigen. Dies führt womöglich zu einem Eingriff in die Grundrechte des (vermeintlichen) Unternehmers und begünstigt unter Umständen den Verrat von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen.
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