Häusliches Arbeitszimmer: Maßnahmen bis zum Inkrafttreten der gesetzlichen Neuregelung (BMF)
Das BVerfG hat mit Beschluss v. 6.7.2010 entschieden, dass die seit 2007 geltende Neuregelung zur Abziehbarkeit der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer mit Artikel 3 Abs. 1 GG unvereinbar ist, soweit das Abzugsverbot Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer auch dann umfasst, wenn für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht.