Kfz-Händler: Rückkaufverpflichtung
Der BFH hat mit Urteil v. 11.10.2007, BStBl 2009 II S. 705, entschieden, dass für die von einem Kraftfahrzeug-Händler eingegangenen Verpflichtung zum Rückkauf von Kraftfahrzeugen eine Verbindlichkeit anzusetzen ist. Die Finanzverwaltung wendet diese Entscheidung allerdings über den entschiedenen Einzelfall hinaus nicht an (BMF, Schreiben vom 12.8.2009, BStBl 2009 I S. 890 ).