Kernbrennstoffsteuer: Beitrag zur Konsolidierung (BMF)

Die Kernbrennstoffsteuer wird von 2011 bis 2016 mit einem Steuersatz in Höhe von 145 Euro/Gramm Kernbrennstoff erhoben. Das Aufkommen in Höhe von 2,3 Mrd. EUR dient, wie in der Koalition vereinbart, zur Konsolidierung des Bundeshaushalts.
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