Kernbrennstoffsteuer: Beitrag zur Konsolidierung (BMF)
Die Kernbrennstoffsteuer wird von 2011 bis 2016 mit einem Steuersatz in Höhe von 145 Euro/Gramm Kernbrennstoff erhoben. Das Aufkommen in Höhe von 2,3 Mrd. EUR dient, wie in der Koalition vereinbart, zur Konsolidierung des Bundeshaushalts.