Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers: Bauleistungen

Das BMF-Schreiben vom 16.10.2009 , geändert durch das BMF-Schreiben vom 11.3.2010 , regelt, in welchen Fällen die Steuerschuldnerschaft auf den Leistungsempfänger nach § 13b Abs. 2 UStG übergeht. Neben den bisherigen Regelungen wird in den Absätzen 3, 4 und 7 des BMF-Schreibens der Übergang der Steuerschuldnerschaft ab 1.1.2010 auf drei weitere Fallgestaltungen erweitert.
gesamten Artikel lesen zurück mit ESC

Das könnte dich auch interessieren …