Umsatzsteuer: Vereinfachungsregelung für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (BMF)

Abschn. 24.6 Abs. 1 UStAE regelt, dass bestimmte der Regelbesteuerung unterliegende Umsätze aus Vereinfachungsgründen in den Anwendungsbereich der Durchschnittssatzbesteuerung einbezogen werden können.
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