Umsatzsteuer: Vereinfachungsregelung für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (BMF)
Abschn. 24.6 Abs. 1 UStAE regelt, dass bestimmte der Regelbesteuerung unterliegende Umsätze aus Vereinfachungsgründen in den Anwendungsbereich der Durchschnittssatzbesteuerung einbezogen werden können.