Sanierungsklausel nicht mehr anzuwenden: Europäische Kommission überprüft § 8c KStG (BMF)

Die Europäische Kommission hat Zweifel an der Vereinbarkeit der Regelung zur Sanierungsklausel des § 8c Abs. 1a KStG mit dem Gemeinsamen Markt und hat daher ein förmliches Prüfverfahren eröffnet. Die Sanierungsklausel ist bis zu einem abschließenden Beschluss der Kommission nicht mehr anzuwenden.
gesamten Artikel lesen zurück mit ESC

Das könnte dich auch interessieren …