Sanierungsklausel nicht mehr anzuwenden: Europäische Kommission überprüft § 8c KStG (BMF)
Die Europäische Kommission hat Zweifel an der Vereinbarkeit der Regelung zur Sanierungsklausel des § 8c Abs. 1a KStG mit dem Gemeinsamen Markt und hat daher ein förmliches Prüfverfahren eröffnet. Die Sanierungsklausel ist bis zu einem abschließenden Beschluss der Kommission nicht mehr anzuwenden.