Aufwendungen eines Arztes für ein Theologiestudium nicht als Werbungskosten abziehbar

Mit Urteil zur Einkommensteuer 2007 v. 20.6.2012, 3 K 1240/10 hat das FG Rheinland-Pfalz zu der Frage Stellung genommen, ob die Aufwendungen für ein Theologiestudium als Fortbildungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit als Arzt zu berücksichtigen sind.
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