Ab 2013 mehr Angaben in der GKV-Monatsmeldung erforderlich

Die GKV-Monatsmeldung muss zum 1.1.2013 angepasst werden. Es werden zusätzliche Angaben für die korrekte Ermittlung des Gleitzonenentgelts, bei Überschreitung der Beitragsbemessungsgrenze und bei Altersteilzeit eingeführt.
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