Ab 2013 mehr Angaben in der GKV-Monatsmeldung erforderlich
Die GKV-Monatsmeldung muss zum 1.1.2013 angepasst werden. Es werden zusätzliche Angaben für die korrekte Ermittlung des Gleitzonenentgelts, bei Überschreitung der Beitragsbemessungsgrenze und bei Altersteilzeit eingeführt.