Ausländische USt-IdNr.: Technische Neuerungen zum Bestätigungsverfahren (BZSt)
Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) weist auf seiner Homepage darauf hin, dass für die Bestätigung ausländischer Umsatzsteuer-Identifikationsnummern (USt-IdNrn.) seit dem 1.3.2010 eine verschlüsselte Schnittstelle zur Verfügung steht.