Umsatzsteuer: Umsatzsteuerbefreiung für Postdienstleistungen ab dem 1.7.2010 neu geregelt (BMF)

Zum 1.7.2010 wurde die bisherige Umsatzsteuerbefreiung für Postdienstleis-tungen (§ 4 Nr. 11b UStG) an EU-Vorgaben angepasst. Die Befreiung ist nun-mehr nicht auf Umsätze der Deutsche Post AG beschränkt, sondern bezieht sich ganz allgemein auf Post-Universaldienstleistungen, die auch von anderen Unternehmen erbracht werden können. Das BMF nimmt nun erstmals umfas-send Stellung und ergänzt mit seinem Schreiben vom 21.10.2010 den ab 1.11.2010 allgemein gültigen Umsatzsteuer-Anwendungserlass.
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