Schulgeld als Sonderausgabe: Schüler darf Vertragspartner der Schule sein (OFD)
Die OFD Münster weist mit aktualisierter Kurzinfo darauf hin, dass Schulgeldzahlungen auch dann bei den Eltern als Sonderausgaben abziehbar sind, wenn das Kind selbst Vertragspartner der Schule ist. Diese gelockerte Sichtweise ist neu.