Investmentsteuergesetz: Anwendung der „STEKO-Rechtsprechung“ (BMF)
Das BMF äußert sich dazu, wie in allen noch offenen Fällen bei der Veräußerung, Rückgabe oder Bewertung von Investmentanteilen in Ergänzung des BMF-Schreibens vom 11.11.2010 zu verfahren ist.