Arbeitszimmer: Rückwirkende Änderung möglich (OFD)
Nach der Neuregelung durch das Jahressteuergesetz 2010 gibt es für die Absetzbarkeit des häuslichen Arbeitszimmers nunmehr zwei Fallgestaltungen: Zum einen die Fälle, in denen das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung bildet.